Die Fahrzeuge des Vermieters sind mit GPS-Technik und einem Bordcomputer ausgestattet, sodass sie geortet und Fahrzeugdaten (z.B. Verbrauch, Reichweite, Geschwindigkeit) ausgelesen werden können. Der Mieter willigt ein, dass der Vermieter diese Technik nutzen darf, um GPS-Koordinaten zu speichern und sie nutzen darf, wenn sich das Fahrzeug nicht zum angegebenem Zeitpunkt an der Vermietstation befindet. Ferner willigt der Mieter ein, dass der Vermieter Alarm-Benachrichtigungen durch eine GPS-Ortung erhält, wenn sich das Fahrzeug an der Grenze der Bundesrepublik Deutschland oder am Hafengebiet befindet. Geschwindigkeitsangaben, Verbrauchswerte und sonstige fahrzeugspezifische Daten dürfen vom Vermieter bei Bedarf eingesehen und analysiert werden.
Die Erhebung, Speicherung und Nutzung dieser Daten dient ausschließlich dem Zweck des Schutzes der Fahrzeugflotte und der vertraglichen Rechte des Vermieters Der Vermieter weist darauf hin, dass er aufgrund von Anordnungen staatlicher Stellen zur Herausgabe dieser Daten verpflichtet sein kann.
Die Fahrzeuge sind technisch stark vernetzt und bei Nutzung des Mobiltelefons (z.B. Kontakte, Nachrichten) und des Navigationssystems (z.B. angefahrene Ziele) ist der Mieter dazu verpflichtet, das System auf die Werkseinstellung zurückzusetzen. Der Vermieter haftet nicht für etwaige Schäden, die durch das Missachten dieser Aufforderung entstanden sind.
Das Nutzen jeglicher Assistenzsysteme, insbesondere die „Autopilot“- oder „Herbeirufen“-Funktion, geschieht auf eigene Gefahr und in Verantwortung des Mieters. Für jegliche Schäden, die auf das fehlerhafte Nutzen zurückzuführen ist, haftet der Mieter.
Die Nutzung des „Track-Modus“ ist nicht gestattet; bei Nutzung dieses Modus greift nicht die Kaskoversicherung und der Mieter haftet vollumfänglich.